BGH vom 05.05.1983
III ZR 177/81
Normen:
BauGB § 124 ;
Fundstellen:
WM 1983, 993

Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

BGH, vom 05.05.1983 - Aktenzeichen III ZR 177/81

DRsp Nr. 1996/14216

Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

Bei Abschluß eines Erschließungsvertrages muß das Erschließungsrecht beachtet werden. Der Erschließungsvertrag (im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens) darf nicht dazu führen, daß die Eigentümer stärker belastet werden als bei Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Der Erschließungsaufwand bezieht sich nur auf das Grundstück des Eigentümers. Die Gemeinde muß den Anteil von 10 v.H. tragen.

Normenkette:

BauGB § 124 ;
Fundstellen
WM 1983, 993