Die Beschwerde des Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. November 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beigeladene hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners, die dieser selbst trägt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderungen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. November 2016 für beide Rechtszüge auf jeweils 7.500,00 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|