Auf die Beschwerde des Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. Juni 2009 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage 11 K 1237/09 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
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