Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.
II.Die Gegenvorstellung wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Anhörungsrügeverfahrens.
I.
Die Anhörungsrüge, mit der der Kläger die Fortführung des Verfahrens über seine mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Februar 2019 zurückgewiesene Beschwerde gegen den den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 20. November 2018 (RN 4 K 17.556) begehrt, ist nach §
Der Senat geht dabei davon aus, dass eine Anhörungsrüge auch gegen einen ablehnenden Beschluss über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe statthaft ist (vgl.
Nach §
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