Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
I.
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