Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 20. Mai 2009 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 11. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
Von Rechts wegen
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