OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.08.2020
Kart 4/19 (V)
Normen:
GWB § 41; GWB § 42; GWB § 63;
Fundstellen:
AG 2020, 870

Rechte eines Zusammenschlussbeteiligten bei Erledigung einer kartellbehördlichen Untersagungsverfügung durch Erteilung der MinistererlaubnisZulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2020 - Aktenzeichen Kart 4/19 (V)

DRsp Nr. 2020/13797

Rechte eines Zusammenschlussbeteiligten bei Erledigung einer kartellbehördlichen Untersagungsverfügung durch Erteilung der Ministererlaubnis Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses

Tenor

I.

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. Januar 2019 - B5-29/18 - werden als unzulässig verworfen.

II.

Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.

III.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

IV.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30 Millionen €.

Normenkette:

GWB § 41; GWB § 42; GWB § 63;

[Gründe]

I.

Die Beteiligte zu 1) (nachfolgend: N....) und die Beteiligte zu 2) (nachfolgend: X.....) beabsichtigten, ihre jeweiligen weltweiten Aktivitäten bei der Forschung und Entwicklung, der Produktion einschließlich der Entwicklung und Herstellung neuer Produkte und dem Vertrieb von Gleitlagerprodukten und industriellen Maschinenlagern in einem Gemeinschaftsunternehmen zu bündeln, an dem N..... mit 74,9% und X...... mit 25,1% beteiligt sein sollten.

1. 2.