Die Antragsteller sind in ungeteilter Erbengemeinschaft Eigentümer des 290.400 m² großen Grundstück Gemarkung E., Flur A, Flurstück 75/3. Sie wenden sich gegen die Einbeziehung einer Teilfläche ihres verpachteten und landwirtschaftlich genutzten Grundstücks in ein durch den Bebauungsplan Nr.18 ausgewiesenes allgemeines Wohngebiet, auf dem ein Teil eines Lärmschutzwalles errichtet werden soll. Die Erweiterung des Plangebiets des B-Planes Nr.18 betrifft das Grundstück der Antragsteller auf einer Fläche von 598 m².
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