Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg auf dem Gebiet der beigeladenen kreisangehörigen Gemeinde.
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