VGH Bayern - Beschluss vom 13.03.2019
1 ZB 17.1763
Normen:
BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3; BayBO Art. 76 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 18.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 16.3189

Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung des noch nicht fertiggestellten Rohbaus eines Wohnhauses und der Garagen; Rechtmäßige Anordnung einer Rückgängigmachung der Bodenversiegelung; Gefahr der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung bei einem im Außenbereich gelegenen Grundstück

VGH Bayern, Beschluss vom 13.03.2019 - Aktenzeichen 1 ZB 17.1763

DRsp Nr. 2019/6418

Rechtmäßige Anordnung der Beseitigung des noch nicht fertiggestellten Rohbaus eines Wohnhauses und der Garagen; Rechtmäßige Anordnung einer Rückgängigmachung der Bodenversiegelung; Gefahr der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung bei einem im Außenbereich gelegenen Grundstück

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3; BayBO Art. 76 S. 1;

Gründe