VGH Bayern - Beschluss vom 19.07.2019
9 CS 19.794
Normen:
TA Lärm Nr. 6.8; TA Lärm Anh. A.3.3.5;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 25.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen AN 17 S 18.1880

Rechtmäßige bauaufsichtliche Anordnungen für den Betrieb eines Lebensmittelmarktes; Auswirkungen der Nichteinhaltung festgesetzter Immissionswerte; Nachweis tieffrequenter Geräusche durch Klimageräte bei Lkw-Anlieferungen

VGH Bayern, Beschluss vom 19.07.2019 - Aktenzeichen 9 CS 19.794

DRsp Nr. 2019/11653

Rechtmäßige bauaufsichtliche Anordnungen für den Betrieb eines Lebensmittelmarktes; Auswirkungen der Nichteinhaltung festgesetzter Immissionswerte; Nachweis tieffrequenter Geräusche durch Klimageräte bei Lkw-Anlieferungen

Tenor

I.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

II.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro (2.500,- Euro je Antragstellerin) festgesetzt.

Normenkette:

TA Lärm Nr. 6.8; TA Lärm Anh. A.3.3.5;

Gründe

I.

Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Anordnungen des Landratsamts A ... vom 6. September 2018 betreffend den Betrieb eines Lebensmittelmarktes.