VGH Bayern - Beschluss vom 15.05.2019
1 ZB 16.1771
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG München, vom 22.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 15.4811

Rechtmäßige Versagung der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Fehlen eines Bebauungszusammenhangs mit dem bereits bebauten Grundstücksteil; Vorliegen eines nicht privilegierten Außenbereichsvorhabens

VGH Bayern, Beschluss vom 15.05.2019 - Aktenzeichen 1 ZB 16.1771

DRsp Nr. 2019/10489

Rechtmäßige Versagung der Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Fehlen eines Bebauungszusammenhangs mit dem bereits bebauten Grundstücksteil; Vorliegen eines nicht privilegierten Außenbereichsvorhabens

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3;

Gründe