Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. Oktober 2018 - AN 3 K 17.397 - wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.173,21 € festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Die fristgerecht geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht durch.
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