Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Antragsteller zu 1) bis 4) tragen die Kosten des Verfahrens je zu einem Viertel, wobei die Antragsteller zu 1) und 2) ihren Anteil jeweils als Gesamtschuldner tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000 € festgesetzt.
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