OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 28.05.2010
15 A 3231/07
Normen:
BauGB § 125 Abs. 2 a. F.; BauGB § 1 Abs. 4; BauGB § 1 Abs. 5; BauGB § 1 Abs. 6; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 133 Abs. 2;
Fundstellen:
DÖV 2011, 163

Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung einer Straße; Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem Grundstückseigentümer; Rechtmäßigkeit einer Regelung der Pflicht zur Entrichtung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags bei einer neben einer gewerblichen Nutzung bestehenden nicht gewerblichen Nutzung des Grundstücks in einer kommunalen Satzung; Zeitpunkt des Entstehens der Erschließungsbeitragspflichten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.05.2010 - Aktenzeichen 15 A 3231/07

DRsp Nr. 2010/11873

Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem Grundstückseigentümer für die erstmalige Herstellung einer Straße; Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags von einem Grundstückseigentümer; Rechtmäßigkeit einer Regelung der Pflicht zur Entrichtung eines grundstücksbezogenen Artzuschlags bei einer neben einer gewerblichen Nutzung bestehenden nicht gewerblichen Nutzung des Grundstücks in einer kommunalen Satzung; Zeitpunkt des Entstehens der Erschließungsbeitragspflichten

1. Im Rahmen des § 125 Abs. 2 BauGB ist die Herstellung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich nur dann erschließungsbeitragsfähig, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entspricht. Danach ist der Gemeinderat (bzw. bei entsprechender Aufgabenübertragung ein Ausschuss oder der Bürgermeister) auf die für die Abwägung relevanten Umstände konkret hinzuweisen, und er muss bei seiner Entscheidung Zugriff auf das Abwägungsmaterial haben.