Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 10. September 2014 - B 4 K 13.102 - wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung der "nordöstlichen" (richtig: "nordwestlichen") Erschließungsanlage im Baugebiet Reifenberg-Ost durch die beklagte Gemeinde.
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