VGH Bayern - Urteil vom 27.07.2016
6 B 15.1834
Normen:
BayStrWG Art. 13 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Bayreuth, vom 10.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen B 4 K 13.102

Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Erschließungsanlage

VGH Bayern, Urteil vom 27.07.2016 - Aktenzeichen 6 B 15.1834

DRsp Nr. 2016/14606

Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Erschließungsanlage

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 10. September 2014 - B 4 K 13.102 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BayStrWG Art. 13 Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung der "nordöstlichen" (richtig: "nordwestlichen") Erschließungsanlage im Baugebiet Reifenberg-Ost durch die beklagte Gemeinde.