Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 21. Januar 2016 - AN 3 K 15.2032 - wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.190,26 € festgesetzt.
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