VGH Bayern - Beschluss vom 27.08.2019
15 ZB 19.428
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3; BayBO Art. 28 Abs. 1; BayBO Art. 28 Abs. 2; BayBO Art. 28 Abs. 3; BayBO Art. 28 Abs. 7 S. 3; BayBO Art. 76 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 17.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen RO 2 K 17.229

Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung; Brennbarkeit der Wärmedämmung an einer Gebäudeabschlusswand; Brandsicherheit eines als Sonderbau baurechtlich genehmigten und genutzten Studentenwohnheims; Ablehnung eines bedingten Beweisantrags mangels Entscheidungserheblichkeit

VGH Bayern, Beschluss vom 27.08.2019 - Aktenzeichen 15 ZB 19.428

DRsp Nr. 2019/13578

Rechtmäßigkeit einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung; Brennbarkeit der Wärmedämmung an einer Gebäudeabschlusswand; Brandsicherheit eines als Sonderbau baurechtlich genehmigten und genutzten Studentenwohnheims; Ablehnung eines bedingten Beweisantrags mangels Entscheidungserheblichkeit

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BayBO Art. 6 Abs. 1 S. 3; BayBO Art. 28 Abs. 1; BayBO Art. 28 Abs. 2; BayBO Art. 28 Abs. 3; BayBO Art. 28 Abs. 7 S. 3; BayBO Art. 76 S. 1;

Gründe

I.

Die Klägerin wendet sich gegen eine bauordnungsrechtliche Verfügung, nach der sie eine brennbare Wärmedämmung, die auf einer Gebäudeabschlusswand eines als Sonderbau baurechtlich genehmigten und seit Herbst 2012 genutzten Studentenwohnheims mit Tiefgarage angebracht ist, beseitigen soll.