Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich als Eigentümer des Grundstücks FlNr. **/* der Gemarkung K***********, auf dem sie ein Hotel betreiben, gegen eine Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem benachbarten Grundstück FlNr. **/*.
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