Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch von einem Sportplatz ausgehenden Lärm; Rechtmäßigkeit von textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Nutzung eines Sportplatzes während der Ruhezeiten als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer zeichnerischen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in einem Bebauungsplan; Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in einem Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Rechtmäßigkeit der Sicherung eines Sportplatzstandorts durch Festlegungen in einem Bebauungsplan bei durch diese Festlegungen bedingtem Ausschluss von Wohnbebauung durch die Eigentümer des Sportplatzgeländes; Anforderungen an die Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB bei einer gemeinnützigen Überplanung privaten Eigentums in einem Bebauungsplan
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2010 - Aktenzeichen 2 D 64/08.NE
DRsp Nr. 2011/1259
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch von einem Sportplatz ausgehenden Lärm; Rechtmäßigkeit von textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Nutzung eines Sportplatzes während der Ruhezeiten als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer zeichnerischen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" in einem Bebauungsplan; Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" in einem Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Rechtmäßigkeit der Sicherung eines Sportplatzstandorts durch Festlegungen in einem Bebauungsplan bei durch diese Festlegungen bedingtem Ausschluss von Wohnbebauung durch die Eigentümer des Sportplatzgeländes; Anforderungen an die Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7BauGB bei einer gemeinnützigen Überplanung privaten Eigentums in einem Bebauungsplan
Tenor
Die "Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB " in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans M 267 "G. -N. /L. -/X. -/Q1.-------straße " der Stadt S. sind unwirksam.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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