OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.12.2010
2 D 64/08.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 3; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15, 24; BauGB § 29 Abs. 1; 18. BImSchV § 2 Abs. 2; 18. BImSchV § 5 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1;

Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch von einem Sportplatz ausgehenden Lärm; Rechtmäßigkeit von textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Nutzung eines Sportplatzes während der Ruhezeiten als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer zeichnerischen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in einem Bebauungsplan; Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz in einem Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Rechtmäßigkeit der Sicherung eines Sportplatzstandorts durch Festlegungen in einem Bebauungsplan bei durch diese Festlegungen bedingtem Ausschluss von Wohnbebauung durch die Eigentümer des Sportplatzgeländes; Anforderungen an die Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB bei einer gemeinnützigen Überplanung privaten Eigentums in einem Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2010 - Aktenzeichen 2 D 64/08.NE

DRsp Nr. 2011/1259

Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch von einem Sportplatz ausgehenden Lärm; Rechtmäßigkeit von textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Nutzung eines Sportplatzes während der Ruhezeiten als Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen; Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit einer zeichnerischen Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" in einem Bebauungsplan; Städtebauliche Erforderlichkeit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" in einem Bebauungsplan gem. § 1 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Rechtmäßigkeit der Sicherung eines Sportplatzstandorts durch Festlegungen in einem Bebauungsplan bei durch diese Festlegungen bedingtem Ausschluss von Wohnbebauung durch die Eigentümer des Sportplatzgeländes; Anforderungen an die Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB bei einer gemeinnützigen Überplanung privaten Eigentums in einem Bebauungsplan

Tenor

Die "Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG gemäß § 9 (1) Nr. 24 BauGB " in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans M 267 "G. -N. /L. -/X. -/Q1.-------straße " der Stadt S. sind unwirksam.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.