I. Auf die Berufungen des Klägers und des Streithelfers wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 30.09.2009, AZ:
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe eines Betrages von 3.045,00 EUR erledigt ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehenden Berufungen des Klägers und des Streithelfers werden zurückgewiesen.
III. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der durch die Streithilfe verursachten Kosten, die der Streithelfer trägt.
IV. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
V. Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Der Kläger macht mit der Klage restliche Zahlungsansprüche aus einem Bauträgervertrag geltend.
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