OLG Karlsruhe - Beschluss vom 17.02.2010 (8 U 143/09)
Die Beklagten werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts [...]