Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat und das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist.
Im Übrigen wird die Nebenbestimmung Nr. III. E) 5. des Genehmigungsbescheides vom 27. Mai 2021 aufgehoben.
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