Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen der Antragsteller zu 1) einerseits und die Antragsteller zu 2) und 3) als Gesamtschuldner andererseits je zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragsteller hat keinen Erfolg.
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