VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 24.09.2019
5 S 1733/17
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BauR 2020, 85
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 08.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1132/16

Rechtsstreit um die Ausübung eines Vorkaufsrechts; Prüfung des Vorliegens des nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB für den Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung notwendigen städtebaulichen Sicherungsbedürfnis

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2019 - Aktenzeichen 5 S 1733/17

DRsp Nr. 2019/15837

Rechtsstreit um die Ausübung eines Vorkaufsrechts; Prüfung des Vorliegens des nach § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB für den Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung notwendigen städtebaulichen Sicherungsbedürfnis

1. Das nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Erlass einer besonderen Vorkaufsrechtssatzung notwendige städtebauliche Sicherungsbedürfnis kann mit den in § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB genannten Belangen begründet werden, wozu auch die Schaffung von für alle Teile der Bevölkerung bezahlbarem Wohnraum gehört.2. Das besondere Vorkaufsrecht des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB gilt auch für den Verkauf eines ideellen Miteigentumsanteils an einem Grundstück.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Juni 2017 - 6 K 1132/16 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 2; BauGB § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Beklagte.

1. 2. 3.