OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.12.2016
VII-Verg 15/16
Normen:
VOL/A-EG § 19;

Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen verschiedener Schadstoffklassen im Rahmen der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2016 - Aktenzeichen VII-Verg 15/16

DRsp Nr. 2017/5806

Rechtswidrigkeit der Bewertung der Schadstoffemission von Fahrzeugen verschiedener Schadstoffklassen im Rahmen der Ausschreibung von Abfallentsorgungsleistungen

Die Entscheidung der Vergabestelle, die Einhalt der Mindestanforderungen der Schadstoffemission durch die einzusetzenden Fahrzeuge, nämlich die Einhalt der Schadstoffklasse B beim Unterkriterium Schadstoffemission mit 4 (und nicht 0) Punkten zu bewerten, ist nicht zu beanstanden, sondern bewegt sich innerhalb des dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumten weiten Ermessenspielraums.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28. April 2016 (VK 1-16/16) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 50.000 Euro

Normenkette:

VOL/A-EG § 19;

Gründe

I. Die Antragsgegnerin, eine Kommune im Münsterland, schrieb im Dezember 2015 Abfallentsorgungsleistungen in zwei Losen (Restabfall/Bioabfall und Altpapier) einschließlich des Stellens von Abfallbehältern im offenen Verfahren aus. Der Vertrag sollte, beginnend am 1. Januar 2017, auf sieben Jahre befristet sein und um ein weiteres Jahr verlängert werden können.