Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 28. April 2016 (VK 1-16/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden der Antragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 50.000 Euro
I. Die Antragsgegnerin, eine Kommune im Münsterland, schrieb im Dezember 2015 Abfallentsorgungsleistungen in zwei Losen (Restabfall/Bioabfall und Altpapier) einschließlich des Stellens von Abfallbehältern im offenen Verfahren aus. Der Vertrag sollte, beginnend am 1. Januar 2017, auf sieben Jahre befristet sein und um ein weiteres Jahr verlängert werden können.
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