Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfs "O." der Antragsgegnerin vom 29. November 2017.
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