Auf die Berufung der Beklagten wird das am 26. Mai 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg -
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 102.100,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03. Juni 2014 zu zahlen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger 47.633,98 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. April 2015 zu zahlen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin weiter verurteilt, an die Beklagten als Gesamtgläubiger einen Kostenvorschuss in Höhe von 16.730,36 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Oktober 2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
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