I. Die Streitsachen werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II. Unter Abänderung der Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2008 wird die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragsteller gegen die Baugenehmigungen der Antragsgegnerin vom 22. und 23. November 2007 angeordnet.
III. Die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene zu 2 je zur Hälfte, die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladenen zu 1 und 2 je zu einem Drittel.
IV. Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen bis zur Verbindung je Verfahren auf 5.000 Euro, für die verbundenen Verfahren auf insgesamt 30.000 Euro festgesetzt.
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