Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 28.08.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 408.443,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus ein Betrag von 244.895,67 € seit dem 09.09.2003 sowie auf einen weiteren Betrag in Höhe von 163.547,56 € seit dem 10.01.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 75 % und der Beklagte zu 1 25 % zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 sind davon ausgenommen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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