Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 25. Februar 2022 aufgehoben, soweit die Klage abgewiesen worden ist, und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Berufungsverfahren werden nicht erhoben. Die Entscheidung über die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten wegen einer Vielzahl verschiedener Mängel die Zahlung von Schadensersatz, Ersatzvornahmekosten und Kostenvorschuss.
1. a. b. c. 2. 1. a) b) 2
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