Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen unterbliebener Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto
OLG Köln, Beschluss vom 27.07.2009 - Aktenzeichen 11 U 86/09
DRsp Nr. 2010/419
Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen unterbliebener Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto
Dadurch, dass der Werkunternehmer gegen seine Verpflichtung aus § 17 Nr. 6 Abs. 3VOB/B verstößt, den vereinbarten Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, erfüllt er noch nicht den Tatbestand der Untreue nach § 266StGB. Daher macht er sich hierdurch nicht nach § 823 Abs. 2BGB schadensersatzpflichtig.
In dem Rechtsstreit
pp.
Der Senat beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2ZPO zurückzuweisen