Auf den Antrag der Antragstellerin wird die Kreisverordnung des Antragsgegners zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes "Hohe Geest" vom 01. Juli 2016 bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontrollantrag im Verfahren 1 KN 8/17 vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert beträgt 52.500,00 €.
I.
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