Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 19. November 2019 (VK 1-81/19) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 3.478,00 festgesetzt.
I.
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