Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 18. März 2020 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung - B 1 - 24/19 - vom 4. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens über den Antrag nach §
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 90.200 Euro festgesetzt und der des Verfahrens über den Antrag nach §
I.
Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist ein im Zwischenverfahren ergangener Beschluss der Vergabekammer, mit dem sie dem Antragsgegner und der Beigeladenen Einsicht in als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnete Textpassagen eines von der Antragstellerin im Vergabenachprüfungsverfahren eingereichten Schriftsatzes bewilligt. Gegen einen Teil der angeordneten Offenlegung wendet sich die Antragstellerin mit ihrer sofortigen Beschwerde.
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