OLG Celle - Beschluss vom 07.07.2022
13 Verg 4/22
Normen:
GWB § 182; GWB § 175 Abs. 2; GWB § 71;
Fundstellen:
NZBau 2023, 268
Vorinstanzen:
VK Niedersachsen, vom 14.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen VgK-04/2022

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer VergabekammerEuropaweite Ausschreibung der Lieferung, Installation und Wartung von stationären Fahrkartenautomaten im Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbAntragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2022 - Aktenzeichen 13 Verg 4/22

DRsp Nr. 2022/10379

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Europaweite Ausschreibung der Lieferung, Installation und Wartung von stationären Fahrkartenautomaten im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

1. Zur Antragsbefugnis im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, wenn nach der Bewertung der Angebote die fehlende Bekanntgabe der - hyperbolischen - Preisbewertungsformel in den Vergabeunterlagen beanstandet wird. 2. Zur Frage, ob die gewählte - hyperbolische - Preisbewertungsformel in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben werden muss (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-6/15 - Dimarso) 3. Zur Frage, welche Anforderungen an die vom EuGH geforderte Festlegung der Bewertungsmethode vor Angebotsöffnung zu stellen sind, wenn die Preisbewertungsformel durch die von der Auftraggeberin verwendete Vergabesoftware fest vorgegeben ist. 3. Zum Ausgleich eines Informationsvorsprungs eines Bieters, der in einem in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzten Vergabeverfahren ein Informationsschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB erhalten hatte, und zur Rügepräklusion in diesem Fall.