Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 26.10.2020, Az. RMF-SG21-3194-5-28, in Ziffer 1, 2 und 3 aufgehoben.
2.Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin vom 09.07.2020 wird zurückgewiesen.
3.Die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
4.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. Die Beigeladene trägt ihre Aufwendungen selbst.
5.Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für das Verfahren vor der Vergabekammer durch die Antragsgegnerin wird für notwendig erklärt.
6.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis zu 125.000,00 Euro.
I.
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