Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2021 werden zurückgewiesen.
2)Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Beschwerdeverfahren notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin als Gesamtschuldner. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgeger und die Beigeladene jeweils selbst.
3)Der Streitwert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf bis zu € 60.000,00 festgesetzt.
I.
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