SchlHOLG - Beschluss vom 09.12.2021
54 Verg 8/21
Normen:
GWB § 135 Abs. 1 Nr. 2;

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer VergabekammerOffenes Verfahren zur Ausschreibung von Busverkehrsleistungen für die Beförderung von Schülern mit HandicapUnwirksamer öffentlicher AuftragVergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

SchlHOLG, Beschluss vom 09.12.2021 - Aktenzeichen 54 Verg 8/21

DRsp Nr. 2022/9946

Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Offenes Verfahren zur Ausschreibung von Busverkehrsleistungen für die Beförderung von Schülern mit Handicap Unwirksamer öffentlicher Auftrag Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

Tenor

1)

Die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2021 werden zurückgewiesen.

2)

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in dem Beschwerdeverfahren notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin als Gesamtschuldner. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen der Antragsgeger und die Beigeladene jeweils selbst.

3)

Der Streitwert für das Verfahren der sofortigen Beschwerde wird auf bis zu € 60.000,00 festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 135 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

1. 2. 3. 1. 2. 3. 1. 2. 3.