Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 03.04.2019 (VK 1 - 09/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach §
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 1.050.000 € festgesetzt.
I.
Mit Auftragsbekanntmachung vom 31.03.2017 (Anlage Ast. 2) machte der A, vertreten durch die W AöR, in diesem vorzitierten Verbund in der Auftragsbekanntmachung als öffentliche Auftraggeber bezeichnet, die geplante Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Implementierung und zum zehnjährigen Betrieb eines "Check-in/Be-out-Systems" (CiBo-Systems) in der X-Umgebung im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb europaweit bekannt. In der Bekanntmachung war der Beschaffungsgegenstand unter anderem wie folgt beschrieben:
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