Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 02.03.2020 (VK 1 - 6/20) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen entstandenen Kosten, die diese selbst trägt.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.
I.
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