Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 04.11.2020 (I-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 7.000,00 € festgesetzt.
I.
Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg.
Zu Recht und mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht der Antragstellerin die Kosten des Rechtsstreits nach §
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