Die Antragstellerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat der sofortigen Beschwerde nach vorläufiger Würdigung keine Erfolgsaussichten beimisst.
II.Die Antragstellerin wird bis 28. Februar 2020 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
I.
Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 8. November 2019, den sie am 12. November 2019 per Fax eingereicht hat, bei der Vergabekammer einen "Antrag im Fortsetzungsfeststellungsverfahren gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|