VGH Bayern - Urteil vom 28.07.2022
1 N 19.801
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2;

Städtebauliche Erforderlichkeit der im Planbereich festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie der Mischgebietsfestsetzung

VGH Bayern, Urteil vom 28.07.2022 - Aktenzeichen 1 N 19.801

DRsp Nr. 2022/13620

Städtebauliche Erforderlichkeit der im Planbereich festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche sowie der Mischgebietsfestsetzung

1. Die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die ein zukünftiges Baugebiet erschließen soll, ist städtebaulich nicht erforderlich im Sinn von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, wenn gänzlich unbestimmt ist, ob, wann und in welchem Umfang das Baugebiet ausgewiesen werden soll. Allein der Umstand, dass sich eine Fläche auf Grund der Lage innerhalb des Gemeindegebiets für eine Bebauung anbieten mag, rechtfertigt keine andere Beurteilung.2. Die Festsetzung eines Erhaltungsbereichs nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB kann auch kleinräumig bzw. für ein einzelnes Gebäude erfolgen.

Tenor

I.

Der Bebauungsplan "Ortszentrum S****straße" vom 7. Juni 2018, bekanntgemacht am 12. Juli 2018, ist hinsichtlich des Planbereichs B unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ortszentrum S****straße", den die Antragsgegnerin am 7. Juni 2018 als Satzung beschlossen und am 12. Juli 2018 bekannt gemacht hat.