Der Bebauungsplan "Ortszentrum S****straße" vom 7. Juni 2018, bekanntgemacht am 12. Juli 2018, ist hinsichtlich des Planbereichs B unwirksam. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
II.Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ortszentrum S****straße", den die Antragsgegnerin am 7. Juni 2018 als Satzung beschlossen und am 12. Juli 2018 bekannt gemacht hat.
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