OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 24.03.2010
4 L 284/08
Normen:
StrG LSA § 2 Abs. 2 Nr. 3; KAG § 6 Abs. 1 S. 2 LSA; StrG LSA § 42 Abs. 5; BauGB § 131 Abs. 1 S. 1; BauGB § 242 Abs. 9 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 26.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 38/07

Straßenbegleitgrün straßenausbaubeitragsrechtlich als unselbständiger Teil des Gehwegs; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch die Anlegung von Parkplätzen für alle an die Anlage angrenzenden Grundstücke und trotz fehlender Abhängigkeit von der Anlegung einer Parkbucht im Einzelfall; Sich durch die ganze Länge der Erschließungsanlage ziehende Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung als Teile von Erschließungsanlagen

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.03.2010 - Aktenzeichen 4 L 284/08

DRsp Nr. 2010/9398

Straßenbegleitgrün straßenausbaubeitragsrechtlich als unselbständiger Teil des Gehwegs; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch die Anlegung von Parkplätzen für alle an die Anlage angrenzenden Grundstücke und trotz fehlender Abhängigkeit von der Anlegung einer Parkbucht im Einzelfall; Sich durch die ganze Länge der Erschließungsanlage ziehende Teileinrichtungen wie Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Beleuchtung und Entwässerung als "Teile von Erschließungsanlagen"

1. Bei Straßenbegleitgrün handelt es sich straßenausbaubeitragsrechtlich in der Regel nicht um eine selbständige Teileinrichtung der Straße, sondern um einen (unselbständigen) Bestandteil des Gehwegs, der das rechtliche Schicksal dieser Teileinrichtung teilt, also bei einer Ortsdurchfahrt der Straßenbaulast der Gemeinde unterfällt.2. Grundsätzlich vermittelt die Anlegung von Parkplätzen und die damit verbundene Verbesserung der Parksituation in der Straße stets allen Grundstücken, die an die ausgebaute Anlage angrenzen, einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil und zwar unabhängig davon, ob der einzelne Grundstückseigentümer für sein Grundstück konkret auf die Anlegung von Parkbuchten angewiesen ist.