Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 43.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Teilfläche seines Vereinslokals zu einem Wettbüro, die die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 27. Mai 2014 ablehnte. Mit diesem Bescheid wurde von ihr zugleich die Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Anwesens F. Straße ... untersagt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 21. Oktober 2015 abgewiesen. Hiergegen richtet sich das Rechtsmittel des Klägers.
II.
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