Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen einen gaststättenrechtlichen Auflagenbescheid des Beklagten, mit dem ihm auferlegt wurde, im Außenbereich seiner Gaststätte einen Ordnungsdienst mit zwei Personen einzusetzen, die das Bewachungsgewerbe mit Erlaubnis nach §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|