OLG München - Beschluss vom 11.12.2017
9 W 1897/17
Normen:
GKG § 45 Abs. 3; GKG § 63 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ZPO § 322; ZPO § 569 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 29.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 13206/14

Streitwert bei Hilfsaufrechnung mit mehreren Forderungen

OLG München, Beschluss vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 9 W 1897/17

DRsp Nr. 2018/14009

Streitwert bei Hilfsaufrechnung mit mehreren Forderungen

Werden mehrere Forderungen hilfsweise zur Aufrechnung gestellt und beschieden, so führt jede für sich in der Höhe, in der tatsächlich über sie entschieden wurde, bis zur Höhe der Klageforderung zu einer Erhöhung des Streitwerts.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 29.09.2017, Az. 11 O 13206/14, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG § 45 Abs. 3; GKG § 63 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ZPO § 322; ZPO § 569 Abs. 2;

Gründe

I.