OLG Naumburg - Beschluss vom 07.12.2017
3 W 15/17
Normen:
ZPO § 9; GKG § 48; BGB § 745 Abs. 2;
Fundstellen:
FamRZ 2018, 1106
Vorinstanzen:
LG Dessau-Roßlau, vom 25.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 500/15

Streitwert der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung innerhalb einer Miteigentümergemeinschaft an einem Hausgrundstück

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.12.2017 - Aktenzeichen 3 W 15/17

DRsp Nr. 2018/2444

Streitwert der Geltendmachung von Nutzungsentschädigung innerhalb einer Miteigentümergemeinschaft an einem Hausgrundstück

Der Streitwert für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund einer Miteigentümergemeinschaft gemäß § 745 Abs. 2 BGB bemisst sich bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemäß §§ 48 GKG, 9 ZPO nach dem 3 ½ fachen Jahreswert der monatlichen Beträge.

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Beklagten wird der Streitwertbeschluss der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dessau - Roßlau vom 25. August 2017 - 4 O 500/15 - abgeändert:

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 31.490,79 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 9; GKG § 48; BGB § 745 Abs. 2;

Gründe: