Auf die Beschwerde der Beklagten vom 29.10.2019 wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.08.2019 -
Der Streitwert wird auf € 25.625,00 festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um € 10.125,00.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte als Bauträgerin einen Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Eigentums hinsichtlich einer von ihm erworbenen Wohnung und eines Stellplatzes sowie die Bewilligung der Eintragung dieser Rechtsänderungen im Grundbuch geltend.
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