1. Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen die Wertfestsetzung im Beschluss der Zivilkammer 52 des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2019 -
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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